Prüfungen vor Inbetriebnahme

 

Inbetriebnahme(prüfung) durch einen Sachkundigen nach DIN 14462

Vor Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen ist eine Abnahmeprüfung der Wandhydrantenanlage mit Überprüfung aller Wandhydranten durch einen Sachkundigen nach DIN 14462 durchzuführen, sofern nicht andere Vorschriften höhere Anforderungen stellen.

Zusätzlich zur Inbetriebnahmeprüfung durch einen Sachkundigen nach DIN 14462 ist in den meisten Bundesländern noch eine Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen gemäß Landesbau-ordnung durch einen (Prüf-)Sachverständigen erforderlich.

Für die Durchführung der Inbetriebnahmeprüfung ist die Anlagendokumentation einschließlich des Kontrollbuchs bereitzustellen. Im Rahmen der Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion der Wandhydranten sowie die Einhaltung der einschlägigen Normen und dieser Betriebs- und Installationsanleitung zu kontrollieren. Ventil, Schlauch und Strahlrohr sind einer Dicht-heitsprobe mit 1,2 MPa (12 bar) Prüfdruck sowie einer Fließdruckmessung zu unterziehen. Der Wandhydrant ist anschließend entsprechend des Abschnitts „Bedienung nach Gebrauch oder Prüfung“ wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Das Ergebnis der Prüfungen ist in das Kontrollbuch einzutragen und der Schrank mit einem Prüfvermerk zu kennzeichnen und zu plombieren. Darüber hinaus ist für den Betreiber ein Inbetriebnahmeprotokoll auszustellen, das die ordnungsgemäße Installation und die Funktionsfähigkeit der Anlage dokumentiert. In der Regel ist dieses Inbetriebnahmeprotokoll dann auch Grundlage für die Abnahme der Bauleistung. In diesem Zusammenhang ist dann auch das Kontrollbuch dem Betreiber zu übergeben.

 

Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Sachverständigenprüfung)

Sicherheitstechnische Anlage sind nach Errichtung sowie nach wesentlichen Änderungen entsprechend Landesbaurecht in fast allen Bundesländern einer Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu unterziehen. Diese Prüfung wird im allgemeinen Sprach-gebrauch als „Sachverständigenprüfung“ bezeichnet.

Gegenstand dieser Prüfung ist insbesondere die Übereinstimmung der Installation mit den Bauauflagen und den geltenden Vorschriften sowie die Beurteilung von Funktion und Betriebs­sicherheit der installierten Anlage.

Die Sachverständigenprüfung findet dabei ergänzend und im Nachgang zur Inbetriebnahme-prüfung des Sachkundigen statt. Auch hier sind die Ergebnisse der Prüfung im Kontrollbuch zu dokumentieren.

 

Abnahmeprüfung

Umgangssprachlich wird oftmals von einer Abnahmeprüfung gesprochen, wenn man die Prüfung nach Landesbaurecht durch einen Sachverständigen beschreibt. Tatsächlich ist die Abnahme-prüfung aber eine „Qualitätsprüfung zum Zwecke der Abnahme eines Werkes“. Sie wird typischerweise im Rahmen des Abnahmeprozesses nach VOB durchgeführt und erfolgt oftmals sogar zeitgleich mit der Inbetriebnahmeprüfung oder der Sachverständigenprüfung.

Die Abnahmeprüfung betrifft aber in erster Linie nur die vertraglichen Vereinbarungen und stellt fest, ob die vereinbarten Leistungen aus dem Werkvertrag erbracht wurden und ob die Leistung abnahmefähig ist oder nicht. Es wird hier also die Installation mit den vertraglichen Vorgaben abgeglichen, nicht aber mit den Bauauflagen.