Publikationen

Der bvfa veröffentlicht u.a. regelmäßig Merkblätter, auch in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen. Die unten aufgeführten Publikationen wurden von der Fachgruppe Löschwassertechnik herausgegeben.

Sanierung vorhandener Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Löschwasseranlagen im Bestand

Seit 1988 dürfen Löschwasseranlagen nur dann unmittelbar mit der Trinkwasser-Installation verbunden werden, wenn ein ausreichender Wasseraustausch gewährleistet ist. In den letzten Jahren sind die hygienischen Anforderungen an die Bereitstellung von Trinkwasser in Hausinstallationen gestiegen. Zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung dürfen Wandhydranten sowie Über-/Unterflurhydranten nicht ohne eine geeignete Sicherungseinrichtung, als Löschwasserübergabestelle (LWÜ) bezeichnet und an die Trinkwasser-Installation angeschlossen werden. Außerdem muss in allen Leitungsteilen, speziell in Stichleitungen, ein ausreichender Wasseraustausch sichergestellt sein. In der Praxis findet man häufig den Fall, dass diese Anforderungen nicht erfüllt werden und eine Sanierung der Trinkwasser-Installation erforderlich wird. Die Fachgruppe Löschwassertechnik möchte nun über das Thema aufklären.


Merkblatt - herausgegeben 2022

Austausch von Mehrzweckstrahlrohren durch Hohlstrahlrohre bei Wandhydranten für geschultes Personal


Hohlstrahlrohre sind insbesondere durch die Feuerwehren häufig im Einsatz. In Wandhydranten werden sie dagegen im Verhältnis nur wenig eingesetzt. In den vergangenen Jahren wurden in Wandhydranten die Mehrzweckstrahlrohre ( z.B. CM-Strahlrohre) eingebaut. Auf die häufig gestellte Frage „ Müssen diese alten Mehrzweckstrahlrohre, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, durch die neuen Hohlstrahlrohre ersetzt werden?“ muß durch eine Gefährdungsbeurteilung eine Antwort gefunden werden. Das Merkblatt gibt hierfür wichtige Hinweise.

 

Merkblatt - herausgegeben 2022

Entnahmearmaturen in Löschwasserleitungen „nass“


Das Merkblatt informiert darüber, dass die Verwendung von Entnahmearmaturen* nach DIN 14461-5 für Löschwasserleitungen „nass“, die ständig gefüllt sind und unter Druck stehen, nicht zulässig ist.

Merkblatt - herausgegeben 2021

Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462


Löschwasseranlagen werden durch das Baurecht (Länderrecht) gefordert und dienen bei der Brandbekämpfung sowohl der Selbsthilfe für Laien als auch der Wasserversorgung für die Feuerwehr. Die Inbetriebnahme der Löschwasseranlage erfolgt durch einen Sachkundigen gem. DIN 14462 nach erfolgter Fertigstellung durch den Errichter und bei wesentlichen Änderungen.

Merkblatt - herausgegeben 2025